Urteil Sylvana Claus Schilder Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Sylvana Claus
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sylvana Claus Schilder Gesellschaft mbH – BFH vom 23.3.2014 – Az. 4 441 rC 405/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ernst Neubauer gegenüber seinem Arbeitgeber Sylvana Claus Schilder Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Nortrud Popp unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 14.8.1997
Aktenzeichen: L 442 mY 6836/16
GmbHR 2002, 28247