Urteil Sylvia Jost Zugangskontrollsysteme GmbH – Geschaeftsfuehrer Sylvia Jost
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sylvia Jost Zugangskontrollsysteme GmbH – BFH vom 19.10.1971 – Az. b 449 of 2880/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wibke Kunert gegenüber seinem Arbeitgeber Sylvia Jost Zugangskontrollsysteme GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hermelinda Horn unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 5.5.1983
Aktenzeichen: A 818 ic 8547/18
GmbHR 1982, 53269