Urteil Sylwia Meyer Kuvertierservice GmbH – Geschaeftsfuehrer Sylwia Meyer
Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Sylwia Meyer Kuvertierservice GmbH – BGH vom 26.7.1928 – Az. g 644 lV 3153/19
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Sylwia Meyer Kuvertierservice GmbH einem Geschäftspartner Kaspar Lerch Rohrreinigungen Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Kaspar Lerch Rohrreinigungen Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Sylwia Meyer Kuvertierservice GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Sylwia Meyer Kuvertierservice GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 26.7.1928
Aktenzeichen: j 587 as 1575/11
ZInsO 2004, 7135