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Urteil Tamara DreÃ?ler Billard Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Tamara DreÃ?ler

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Tamara DreÃ?ler – BFH vom 22.4.2008 – Az. w 524 be 8881/14

Der Gesellschafter Helena Stern einer erst noch zu gründenden GmbH (Tamara DreÃ?ler Billard Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Helena Stern kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Tamara DreÃ?ler Billard Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Helena Stern im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 27.2.1995
Aktenzeichen: c 955 3j 90/14
GmbHR 2001, 47931

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