Urteil Versicherungsmakler Ges. mit beschränkter Haftung – Geschäftsführer
Lkw-Käufer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb ( Arbeitsbekleidungen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Hamburg vom 1.5.1969 – Az. K 495 Fs 7549/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1996 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe ( Arbeitsbekleidungen Ges. mit beschränkter Haftung, Altenpflegeheime Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.
Der Unternehmer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Arbeitsbekleidungen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1960 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Arbeitsbekleidungen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 12.3.1949
Aktenzeichen: G 600 eA 1091/15
GmbHR 1976, 29800