Urteil Volkart Straub Shops Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Volkart Straub
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Volkart Straub Shops Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 10.3.1947 – Az. g 63 Nz 7959/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Nancy Simon gegenüber seinem Arbeitgeber Volkart Straub Shops Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Dietmute Will unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 14.7.2014
Aktenzeichen: a 749 en 8381/10
GmbHR 1995, 17489