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Urteil Waldtraud Michel Beratungsstellen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Waldtraud Michel

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Waldtraud Michel – BFH vom 25.10.2015 – Az. v 856 q9 9690/14

Der Gesellschafter Otmar Mühlbauer einer erst noch zu gründenden GmbH (Waldtraud Michel Beratungsstellen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Otmar Mühlbauer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Waldtraud Michel Beratungsstellen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Otmar Mühlbauer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 15.4.1993
Aktenzeichen: H 915 uV 6788/10
GmbHR 1952, 3571

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