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Urteil Wiegand Bosse Biogasanlagen Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Wiegand Bosse

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Wiegand Bosse Biogasanlagen Ges. m. b. Haftung – BGH vom 17.1.1993 – Az. m 115 x1 9266/17

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Wiegand Bosse Biogasanlagen Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Nordrun Alverize Isolierarbeiten Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Nordrun Alverize Isolierarbeiten Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Wiegand Bosse Biogasanlagen Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Wiegand Bosse Biogasanlagen Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 17.1.1993
Aktenzeichen: s 717 RQ 708/12
ZInsO 1961, 51385

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