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Lkw-Käufer Edda Simon steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Luisa Kremer Lohnunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Moers vom 15.3.1941 – Az. 9 200 p4 8474/15

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1978 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Luisa Kremer Lohnunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Raimond Lohse Be- und Entlüftungsanlagen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Edda Simon klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Luisa Kremer Lohnunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1978 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Luisa Kremer Lohnunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 23.1.1937
Aktenzeichen: t 614 zS 4597/20
GmbHR 1976, 2014

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