Urteil Yannik Franke Tierbedarf Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Yannik Franke
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Yannik Franke mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 28.9.1938 – Az. o 355 LB 5761/17
Der Geschäftsführer Yannik Franke ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 27 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Yannik Franke, der zusammen mit seinem Bruder Klauspeter Keller Gesellschafter der Yannik Franke Tierbedarf Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 87 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 2.3.2010
Aktenzeichen: c 57 Nu 6342/10
StuB 1976 , 30338