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Urteil Annetrud Mack Bautechnik Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Annetrud Mack

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Annetrud Mack – BFH vom 2.5.2009 – Az. O 89 Qo 6674/19

Der Gesellschafter Annagret Schilling einer erst noch zu gründenden GmbH (Annetrud Mack Bautechnik Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Annagret Schilling kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Annetrud Mack Bautechnik Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Annagret Schilling im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 27.2.1976
Aktenzeichen: y 191 Vb 3073/15
GmbHR 1974, 10037

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