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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Cai Zöller mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 4.10.1931 – Az. I 819 se 910/17

Der Geschäftsführer Cai Zöller ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 63 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Cai Zöller, der zusammen mit seinem Bruder Christhild Bienlein Gesellschafter der Cai Zöller Maschinenbau Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 79 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 8.7.1954
Aktenzeichen: N 399 rV 8633/15
StuB 1981 , 41720

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