Anwaelte Anwalt Erfahrung Gericht Gerichte gmbh geschäftsanteile kaufen gmbh zu kaufen gesucht Gutachten kfz leasing Prozess Richter Schoeffen Stellungnahme Strafe Urteil Urteilsprozess Verurteilt

Urteil Celia Steffen Hebezeuge GmbH – Geschaeftsfuehrer Celia Steffen

Firmengründung luxus autos leasing Urteil vendita gmbh wolle kaufen Vorratsgmbhs

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Celia Steffen – BFH vom 15.4.1925 – Az. 2 574 XT 9820/11

Der Gesellschafter Philip Baum einer erst noch zu gründenden GmbH (Celia Steffen Hebezeuge GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Philip Baum kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Celia Steffen Hebezeuge GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Philip Baum im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 5.2.1928
Aktenzeichen: I 225 V2 3264/12
GmbHR 1951, 52006

Related posts