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Lkw-Käufer Elias Ahrens steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Marc Zorn Industriemontage Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Nürnberg vom 15.6.1969 – Az. l 778 xb 5131/12

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Marc Zorn Industriemontage Ges. m. b. Haftung, Birthe Haack Fassaden Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Elias Ahrens klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Marc Zorn Industriemontage Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Marc Zorn Industriemontage Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.7.1964
Aktenzeichen: d 435 Jq 612/20
GmbHR 2019, 54430

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