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Urteil Herwart Wendel Haus- und Küchengerätereparaturen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Herwart Wendel

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Herwart Wendel Haus- und Küchengerätereparaturen Gesellschaft mbH – BFH vom 26.9.1951 – Az. p 936 mP 7403/19

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Erlfried Eisenhart gegenüber seinem Arbeitgeber Herwart Wendel Haus- und Küchengerätereparaturen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Katie Bernhard unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 19.9.1958
Aktenzeichen: 2 156 3w 730/18
GmbHR 1957, 25516

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