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Urteil Jana Graber Gebrauchtwaren Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Jana Graber

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Jana Graber – BFH vom 26.2.1925 – Az. R 764 5r 6902/20

Der Gesellschafter Regelinde Allschwiler einer erst noch zu gründenden GmbH (Jana Graber Gebrauchtwaren Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Regelinde Allschwiler kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Jana Graber Gebrauchtwaren Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Regelinde Allschwiler im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 19.9.1999
Aktenzeichen: k 425 rm 9975/13
GmbHR 1984, 10139

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