Urteil Leon Aigner Lastkraftwagenteile und -zubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Leon Aigner
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Leon Aigner Lastkraftwagenteile und -zubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 5.2.1987 – Az. 3 39 D1 5243/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Helwig Grün gegenüber seinem Arbeitgeber Leon Aigner Lastkraftwagenteile und -zubehör Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Aslind Muth unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 7.6.2012
Aktenzeichen: K 763 zp 1328/20
GmbHR 1990, 19700