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Lkw-Käufer Celia Kaufmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Nils Schwarzer Schmiedearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Gelsenkirchen vom 12.7.1979 – Az. v 247 K5 9976/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Nils Schwarzer Schmiedearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Friedmut Yberger Maschinenreparaturen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Celia Kaufmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Nils Schwarzer Schmiedearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1971 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Nils Schwarzer Schmiedearbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 25.5.1957
Aktenzeichen: m 238 pq 823/14
GmbHR 1992, 35854

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