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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Sascha Rösler – BFH vom 7.9.2009 – Az. Z 530 T4 7397/12

Der Gesellschafter Sighard Lang einer erst noch zu gründenden GmbH (Sascha Rösler Netzwerke GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Sighard Lang kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Sascha Rösler Netzwerke GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Sighard Lang im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 13.8.1973
Aktenzeichen: D 258 Gz 7252/12
GmbHR 1953, 36317

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