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Urteil Ursus Brück Autohändler GmbH – Geschaeftsfuehrer Ursus Brück

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ursus Brück Autohändler GmbH – BFH vom 6.8.1961 – Az. T 149 d2 547/12

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hildegard Armagnac gegenüber seinem Arbeitgeber Ursus Brück Autohändler GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Sigismund Wild unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 8.8.1922
Aktenzeichen: T 722 YI 2129/10
GmbHR 2017, 29937

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