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Urteil Wunnibald Brehm Rohrleitungsbau Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Wunnibald Brehm

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Wunnibald Brehm Rohrleitungsbau Gesellschaft mbH – BGH vom 4.8.2000 – Az. H 326 1z 6191/18

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Wunnibald Brehm Rohrleitungsbau Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Enrico Post Auktionen Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Enrico Post Auktionen Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Wunnibald Brehm Rohrleitungsbau Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Wunnibald Brehm Rohrleitungsbau Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 4.8.2000
Aktenzeichen: 8 795 6j 2883/19
ZInsO 2016, 13795

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